1. Ordentliche Mitglieder
Mitglied des ITGA kann jede Fachfirma sein, die in der Lage ist, gebäudetechnische Anlagen selbstständig und fachgerecht zu planen und auszuführen. Mitgliedsfirmen des Industrieverbandes planen, erstellen und sanieren gebäudetechnische Anlagen, insbesondere in den Bereichen
- Heizungstechnik
- Klima- und Lüftungstechnik
- Kältetechnik
- Sanitärtechnik
- Rohrleitungstechnik
- Elektrotechnik
- Brandschutz
- MSR-Technik
- Solar- und Umwelttechnik
- Wartungs-, Instandhaltungs- und Sanierungsleistungen im Bereich der TGA
- Gebäude- und Facility-Management
- Contracting
Die ordentliche Mitgliedschaft kann als Mitgliedschaft mit Tarifbindung (T-Mitgliedschaft) oder ohne Tarifbindung (OT-Mitgliedschaft) begründet werden.
2. Gastmitglieder
Firmen, welche den Aufnahmevoraussetzungen als ordentliches Mitglied nicht in allen Teilen entsprechen, können als Gastmitglieder aufgenommen werden. Gastmitglieder haben die gleichen Rechte und Pflichten wie ordentliche Mitglieder ohne Tarifbindung, aber keinen Anteil am Verbandsvermögen und in der Mitgliederversammlung nur beratende Stimme.
3. Fördermitglieder
Natürliche und juristische Personen, z. B. Hersteller, Lieferanten von gebäudetechnischen Anlagen/Komponenten, welche weder die Voraussetzungen für eine ordentliche Mitgliedschaft noch eine Gastmitgliedschaft erfüllen, können auf Antrag als Fördermitglieder aufgenommen werden.
Für Fördermitglieder besteht keine Tarifbindung.
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