Ziel des ITGA ist es, seine Mitglieder zu beraten und umfassend zu informieren
- in rechtlicher Hinsicht, insbesondere im Bereich des Baurechts sowie Arbeitsrechts
- in technischer, wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht
- in sämtlichen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten auch vor Gericht zu vertreten
Der ITGA befasst sich dabei schwerpunktmäßig mit der Beratung und Information seiner Mitgliedsfirmen bei Problemen der Abwicklung im Bau- und Vergaberecht, Arbeitsrecht, Berufs- und Ausbildungsfragen sowie dem Personal- und Normungswesen.
Zu den Leistungen des Verbandes gehört weiterhin ein umfangreiches Schulungsprogramm, welches sich nach den Bedürfnissen der Mitgliedsfirmen richtet.
Als Arbeitgeberverband nimmt der ITGA ferner für die Mitgliedsfirmen die Tarifverhandlungen wahr und schließt Tarifverträge für die Unternehmen ab. Gern unterstützt der ITGA seine Mitglieder auf Wunsch auch bei der Verhandlung und dem Abschluss von Haustarifverträgen.
In Kooperation mit unserem Bundesverband, dem BTGA, nehmen wir für unsere Mitgliedsfirmen die Interessenvertretung in der Öffentlichkeit sowie in den Normungsausschüssen wie u. a. im DVA, z. B. bzgl. der Novellierungen der VOB/A/B, wahr.
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